AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer/in und Hundeschule Schachen/Fludema gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/in, der Hundeschule Schachen/Fludema den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule Schachen/Fludema zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die vorliegenden AGB, sowie die Platzregeln. Anmeldungen haben schriftlich per Anmeldeformular zu erfolgen. Hundeschule Schachen/Fludema behält sich vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.   

3. Vertragsinhalt

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich, aus den auf www.hundeschule-schachen.ch/www.fludema.ch beschriebenen Leistungsbeschreibungen. 

4. Durchführung Training/Kurs/Seminar

Den Anweisungen der Trainer/-innen ist unbedingt Folge zu leisten.

Während des Trainings gilt Leinenpflicht. Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainer/-innen abgenommen werden.

Der Erfolg des Trainings hängt auch von den Teilnehmern/-innen ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.

Hundeschule Schachen/Fludema und die Trainer/-innen behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere und dem Trainingsbetrieb anzupassen.

Hundeschule Schachen/Fludema und die Trainer/-innen behalten sich vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

Für Schäden an Mensch und/oder Tier, die aufgrund fehlerhafter Durchführung der gezeigten Übungen passieren, kann keine Haftung übernommen werden.

Teilnehmer, die ein ungebührliches Verhalten gegenüber den Trainern oder anderen Teilnehmern zeigen, könne vom Kurs ausgeschlossen werden. Die Kursgebühr wird nicht zurückerstattet.

Für Schäden an Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer bzw. der Hunde wird keine Haftung übernommen.

Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinde ist einzuhalten.

Kurs,- Seminarunterlagen, sind urheberrechtlich geschützt und nur für den Eigengebrauch gedacht. Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Hundeschule Schachen/Fludema erlaubt.

Bitte melden Sie vor dem Kursbesuch, wenn Ihre Hündin läufig ist. So können wir die Stunde besser planen. 

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für Einzellektionen/Abos oder Beratungen sind vom Teilnehmer vor der Lektion zu entrichten. Abmeldungen die nicht 24 Stunden vor dem reservierten Kurs, bei den Trainern eingehen, sind zu 100% zahlungspflichtig. Bei Teilnahme an Seminaren und Prüfungen ist die Gebühr vor Beginn, jedoch spätestens zu der ausgeschriebenen Zahlungsfrist zu überweisen.

Mögliche Zahlungsarten: Bar, Rechnung via Banküberweisung.

6. Abonnemente

Sind übertragbar auf Personen des gleichen Haushaltes

Gültigkeit des Abos ab Ausstellungsdatum: 4er Abo 3 Monate, 12er Abo 6 Monate (ausgenommen pandemiebedingte Pausen der Hundeschule Schachen/Fludema, in dieser Zeit, bleibt die Gültigkeit der Abos bestehen)

Bereits angefangene Abos werden nicht zurückerstattet, auch nicht anteilsmäßig 

7. Trainings,-Kurs,- Seminarzeiten

Die Zeiten ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Nimmt der Teilnehmer an einer vereinbarten und angebotenen Stunde oder Seminar nicht teil, kann er eine Nachholung dieser Stunde oder Seminar nicht verlangen. Kann der Teilnehmer an einer Lektion nicht teilnehmen, so ist er verpflichtet sich mindestens 24 Stunden vor der Lektion per Telefon oder SMS/WhatsApp abzumelden. Ansonsten wird die Lektion vollumfänglich verrechnet.

Abmeldung von einem Seminar, richtet sich nach der jeweils ausgeschriebenen Rücktrittsregelung.

Hundeschule Schachen/Fludema und die Trainer/-innen behalten sich vor, den Unterricht, das Seminar abzubrechen, soweit die Disposition des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. Gebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Hundeschule Schachen/Fludema und die Trainer/-innen behalten sich vor, das jeweilige Training/Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird das Training/Seminar, zu einem anderen, durch Hundeschule Schachen/Fludema gewählten Termin nachgeholt. Alternativ werden etwaige bereits für diesen Termin gezahlte Gebühren dem Teilnehmer auf Wunsch erstattet (ausgenommen Abonnemente. Bei diesen verlängert sich das Abo um die entsprechende Dauer) .

8. Haftpflichtversicherung

Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Dies liegt in der Verantwortung des Hundehalters.

9. Anforderungen an das Tier

Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und ungezieferfrei ist an den Trainings/Kursen teilzunehmen.

Über allfällige Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder Parasiten muss zwingend und umfassend vor Trainings/Kursbeginn informiert werden. Für Schäden, die durch Verschweigen derselben entstehen, haftet der Hundehalter.

Der Hund muss gechipt und bei Amicus registriert sein. Ein Impfausweis muss beim ersten Training vorgewiesen werden. 

10. Haftung

Für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden der Teilnehmer bzw. der Hunde wird keine Haftung übernommen. 

I. Eine Haftung durch Hundeschule Schachen/Fludema tritt nur ein, wenn ein Schaden

(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht wurde oder

(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Hundeschule Schachen/Fludema zurückzuführen ist. 

II. Haftet Hundeschule Schachen/Fludema gemäß Abs. I. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nur aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Kursanbieterin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. 

III. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. I. und II. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kursanbieterin. 

IV. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Kursanbieterin zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Teilnehmers. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen. 

V. Die gesetzliche Haftung des Tierhalters und des Teilnehmers bleibt von obigen Regelungen unberührt. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden von obigen Regelungen ebenfalls nicht zum Nachteil des Teilnehmers geändert.

 

Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort der Unternehmung. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht.


Fludema / Hundeschule Schachen, Kriens, 01.12.2023